Fungieren als Compliance Ombudsperson

Manche Unternehmen entscheiden sich dafür anstelle eines unternehmensinternen Hinweisgebersystems eine externe Ombudsperson als Hinweisempfänger zu installieren. Hierbei wird eine als seriös und vertrauenserweckend anerkannte externe Persönlichkeit vom Unternehmen beauftragt, von Hinweisgebern Informationen über Verstöße gegen das Recht oder gegen Unternehmensrichtlinien entgegenzunehmen, einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen und gegebenenfalls an den Compliance Officer (oder einen anderen Ansprechpartner) des Unternehmens weiterzuleiten. Der Vorteil für Hinweisgeber liegt dabei darin, dass sie ihre Hinweise gegenüber einer unternehmensexternen Person darlegen können und gegenüber dem Unternehmen ihre Anonymität sichergestellt wird.

Ich kann die Funktion der Compliance Ombudsperson für Ihr Unternehmen übernehmen und dabei entweder nur als Meldestelle für die Entgegenname von Hinweisen agieren oder bis hin zur kompletten Untersuchung und Abwicklung von derartigen Compliance Fällen.

Kontakt

Wenn Sie zu diesem Thema Unterstützung benötigen, dann rufen Sie mich gerne an unter +43 664 40 35 420 oder schreiben Sie mir per E-Mail unter Compliance-Beratung@outlook.com. In einem vertraulichen, unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch erörtern wir die konkrete Angelegenheit und ich lege Ihnen dar, was zu tun ist und wie ich Sie dabei unterstützen kann.

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