Der Aufbau eines “state of the art” Compliance Management Systems gehört zu den wesentlichen Aufgaben einer Geschäftsführung bzw. eines Vorstands, denn ein unzureichendes Compliance Management System kann schnell zu Fehlverhalten im Unternehmen und Schaden für das Unternehmen führen, sowie Haftungen des Geschäftsführers oder Vorstands in diversen Rechtsgebieten (wie z.B. Arbeitsrecht, Schadenersatzrecht, Strafrecht, etc.) auslösen.
Allerdings ist es heutzutage nicht mehr ausreichend ein Compliance Management System einmal aufzubauen, angesichts der rapiden Veränderungen in nahezu allen Rechtsbereichen und Bereichen eines Unternehmens muss dieses kontinuierlich weiterentwickelt werden, um den laufend neuen Herausforderungen zu entsprechen.
Wie kann ich Sie beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Compliance Management Systems unterstützen?
Ich kann Sie bei der Ermittlung, was für den Aufbau eines für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Compliance Management Systems erforderlich ist bis zu dessen Umsetzung sowie kontinuierlicher Weiterentwicklung in dem von Ihnen gewünschten Umfang (von der Beratung bis zur Umsetzung) unterstützen.

