Manche Unternehmen entscheiden sich dafür anstelle eines unternehmensinternen Hinweisgebersystems eine externe Ombudsperson als Hinweisempfänger zu installieren. Hierbei wird eine als seriös und vertrauenserweckend anerkannte externe Persönlichkeit vom Unternehmen beauftragt, von Hinweisgebern Informationen über Verstöße gegen das Recht oder gegen Unternehmensrichtlinien entgegenzunehmen, einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen und gegebenenfalls an den Compliance Officer (oder einen anderen Ansprechpartner) des Unternehmens weiterzuleiten. Der Vorteil für Hinweisgeber liegt dabei darin, dass sie ihre Hinweise gegenüber einer unternehmensexternen Person darlegen können und gegenüber dem Unternehmen ihre Anonymität sichergestellt wird.
Ich kann die Funktion der Compliance Ombudsperson für Ihr Unternehmen übernehmen und dabei entweder nur als Meldestelle für die Entgegenname von Hinweisen agieren oder bis hin zur kompletten Untersuchung und Abwicklung von derartigen Compliance Fällen.

